Datenschutzordnung des Theatervereins Schloss-Spiele Neumarkt e.V.
Präambel
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jedes Geschlecht.
§ 1 Allgemeines
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag sowie eine Chronik der Mitwirkung bei Produktionen.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu übergeordneten Verbänden (BDAT, VBAT), werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, z.B. im Rahmen von Ehrungen zu Jubiläen, Teilnahme an Seminaren und aus versicherungstechnischen Gründen.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Mitwirkung bei Produktionen mit Name und Rolle/Funktion inkl. Dauer der Vereinszugehörigkeit bzw. Mitwirkung.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, insbesondere Probenfotos und Fotos von vereinsinternen Aktivitäten (z.B. Bühnenbau, Premierenfeier, Fundusverwaltung) in Print- und Onlinemedien ist dem Verein bis auf ausdrücklichen Widerruf durch die abgebildeten Personen gestattet.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Vorname, Nachname, Funktion, und ggf. funktionsbezogener E-Mail-Adresse veröffentlicht. Mitglieder außerhalb des Vorstands sowie Beschäftigte des Vereins werden mit Vorname, Nachname und Bild sowie gespielten Rollen bzw. ausgeübten Funktionen veröffentlicht, solange dem nicht ausdrücklich durch die jeweilige Person dem Administrator gegenüber widersprochen wird.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Der Schriftführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Listen von Mitwirkenden, in die sich die Darsteller – z.B. zum Zwecke der Kostümanpassung – eintragen, ebenso wie das Erstellen von vereins- oder produktionsbezogenen Whatsapp-Gruppen gilt nicht als eine solche Herausgabe und ist zulässig, solange die betroffenen Personen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt, stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches die Mitgliederliste benötigt, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden oder in anonymen (z.B. produktionsbezogenen) Verteilern einzupflegen.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
2. Der Technische Leiter ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Vereinsinterne Gruppen (z.B. Impro-Theatergruppe, Jugendtheatergruppe, einzelne Ensembles) bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Technischen Leiters. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Gruppen Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Technische Leiter weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Technischen Leiters, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
§ 9 Datenschutzbeauftragter
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung unter §5(3) vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 07.11.2018 beschlossen und tritt mit Beschlussfassung der Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung am 01.12.2018 in Kraft.
Sie wird anschließend auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.